Im Sinne des Art. 13 des Legislativdekretes vom 30. Juni 2003, Nr. 196, teilen wir Ihnen mit, dass die Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in der elektronischen und/oder papierenen Datenbank von "Ferienwohnungen Jörglmoar", unter Beachtung der Vorschriften des Legislativdekretes Nr. 196 über den Schutz der persönlichen Daten, verwendet werden.
Die Daten werden, unter Einhaltung größter Vertraulichkeit, für folgende Zwecke verwendet:
Die Mitteilung der Daten ist obligatorisch, da sie von einer spezifischen, gesetzlichen Verpflichtung herrührt; für die Errichtung eines Vertragsverhältnisses ist sie unerlässlich. Für die korrekte Verwendung soll die interessierte Partei eventuelle Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich bekannt geben.
Wir teilen Ihnen mit, dass ihre Daten ausschließlich der Behörde für öffentliche Sicherheit bekannt gegeben werden, um die Verfahren zu ermöglichen, die der Art. 109 des Einheitstextes über die Öffentliche Sicherheit vorschreibt, ansonsten werden Ihre Daten nicht an Dritte mitgeteilt oder verbreitet; sie werden für den von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Zeitraum aufbewahrt. In Zusammenhang mit dieser Mitteilung können Sie die Rechte laut Art. 7 des Legislativdekretes 196/03 geltend machen.